Dienstag, 21. August 2007

Margrit Wittmer-Graber vor Obergericht Solothurn, Strafkammer

OBERGERICHT KANTON SOLOTHURN, STRAFKAMMER

Hauptverhandlung v. 16.08.2007, Strafverfahren STAPA.2006.32
gegen:

1. Margrit Wittmer-Graber, Beklagte
Argenzipfel 455
A-6883 Au (Austria, Bregenzerwald)
geb. 05.09.1945, von Niedererlinsbach

2. Paul E. Wittmer(-Zappa = falscher Name), Beklagter
Argenzipfel 455
A-6883 Au (Austria, Bregenzerwald)
geb. 15.01.1947, von Niedererlinsbach

ausgeschrieben im Amtsblatt Kanton Solothurn, Nr. 26 v. 29.06.2007
vormals Wohnhaft Breitestrasse 28, CH- 5734 REINACH AG (Switzerland)


Nationalrat verteidigt dubiosen Betrüger

Vor dem Obergericht verteidigte der Aargauer Nationalrat Luzi Stamm einen erstinstanzlich verurteilten Betrüger. Keine leichte Aufgabe, wird der Anwalt doch von seinem eigenen Mandanten beleidigt und bedroht.

Nationalrat verteidigt dubiosen Betrüger
Der Aargauer SVP-Nationalrat und Anwalt Luzi Stamm wirkte gestern angespannt. Nicht die bevorstehenden Wahlen bereiteten ihm im Amthaus Sorgen, die Verteidigung eines erstinstanzlich verurteilten Betrügers ist zur Last geworden. «Es gibt zwei Gründe, weshalb ich das Mandat nicht niedergelegt habe: Die Sozialbehörde hat mich dringend ersucht, weiterzumachen, und mein Klient will mich auf keinen Fall vom Mandat befreien», bedauerte Stamm vor dem Solothurner Obergericht.

Angeklagter erschien nicht
Es ist bereits die zweite Verhandlung, für die er in dieser Sache nach Solothurn gereist ist.
Die erste hatte im März 2006 vor Amtsgericht stattgefunden und endete mit einem Schuldspruch. Unter anderem wegen mehrfacher Veruntreuung und Betrug war sein Klient zu 27 Monaten Gefängnis verurteilt worden.
Gegen dieses Urteil appellierte der Angeklagte ans Obergericht, erschien aber wie bereits bei der ersten Instanz nicht.

Stamm stellte den Antrag, die Verhandlung zu verschieben, doch auch er wusste , dass er damit nicht durchkommen würde:

Sein Mandant hatte monate- bis jahrealte ärztliche Zeugnisse einreichen lassen, neue Arztzeugnisse könne er sich finanziell nicht leisten. So vertrat Stamm alleine einen Mandanten, der sich als Jurist mit verschiedenen Doktortiteln ausgibt.

«Ich bedaure, aber ich kann trotz mehrmaliger Nachfragen bei meinem Mandanten nicht beweisen, dass er sich zu Recht als Anwalt ausgegeben hat.»

Nebenbei: Bereits vor der Verhandlung vor Amtsgericht war dem Angeklagten durch eine gerichtliche Verfügung untersagt worden, sich als Anwalt auszugeben.
Seit dem ersten Prozess hat sich für den Angeklagten etwas Wesentliches geändert: Bei der Berichterstattung über die Verhandlung vor Amtsgericht profitierte er davon, dass sein Name nicht bekannt gegeben wurde.
Auf diese Diskretion hat er jetzt selbst verzichtet:
Mittlerweile ist Paul E. Wittmer, so sein Name, nach Österreich gezogen und hat dort einer Zeitschrift ein Interview gewährt.

Dabei gab er sich als Professor mit vier Doktortiteln, als Autor zahlreicher Bücher sowie als Globalisierungsfachmann, Solarenergie- und Biogas-Experte aus.

All diese Angaben, so zeigten Recherchen einer anderen österreichischen Zeitung, sind durch nichts zu belegen.

Mit dieser Masche hat Wittmer nach dem erstinstanzlichen Urteil seine Betrügereien ins Laufen gebracht. Er gab sich als Anwalt aus, kassierte Vorschusszahlungen, letztlich blieb nicht das geringste Anzeichen dafür, dass er für das Honorar auch etwas geleistet hat.

«Spitze des Eisbergs»
Einen «Wort-Krieg» liefert sich Wittmer mit einem zweiten Geschädigten, einem Ingenieur aus dem Kanton Solothurn. Dieser hatte Wittmer nicht nur über 50000 Franken als Investitionskapital in ein Solarprojekt anvertraut, auch hätte Wittmer fast 150000 Franken Pensionskassengelder «gewinnbringend anlegen» sollen. Der Ingenieur hat keinen Rappen mehr gesehen. Das alles sei nur «die Spitze des Eisbergs», sagte der Anwalt des Klägers, viele Geschädigte hätten aus Scham auf eine Klage verzichtet.

Die Klägerseite hatte das Urteil ihrerseits ans Obergericht weitergezogen und verlangt, Wittmer nicht nur wegen einfachen Betrugs, sondern gewerbsmässigem Betrug zu verurteilen. Hier droht eine Strafe von fünf bis zehn Jahren Gefängnis.

Da sein Mandant nicht zugegen war, blieb Stamm nichts übrig, als auf sein Plädoyer vor Amtsgericht zu verweisen und einen Freispruch zu beantragen.Der Umstand, dass er von Wittmer auf seiner Internetseite ( http://forum-swiss.blogspot.com/ ) unter anderem als «(Un)werter Kollega» diskrediert wird, verlieh seinem Antrag nicht mehr Glaubwürdigkeit.

Das Urteil wird nächste Woche erwartet. Obergericht Kanton Solothurn, Strafkammer Strafverfahren STAPA.2006.32

Quelle: http://www.espace.ch/ Solothurner Tagblatt Freitag 17. August 2007, Seite 27

Béat Marcel Péteut, Anzeigender & Kläger gegen

1. Margrit Wittmer-Graber, Beklagte
Argenzipfel 455
A-6883 Au (AUSTRIA, Bregenzerwald)
geb. 05.09.1945, von Niedererlinsbach SO

2. Paul E. Wittmer(-Zappa = falscher Name), Beklagter und erstinstanzlich verurteilter (Urteil BWSAG.2004.26-ABWALT v. 17.03.2006)
Argenzipfel 455
A-6883 Au (AUSTRIA, Bregenzerwald)
geb. 15.01.1947, von Niedererlinsbach SO

ausgeschrieben im Amtsblatt Kanton Solothurn, Nr. 26 v. 29.06.2007

ausgeschrieben im Amtsblatt Kanton Aargau, Arrestverfahren SB.2007.1 v. 29.01.2007

vormals Wohnhaft Breitestrasse 28, CH- 5734 REINACH AG (Switzerland)

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